Das BMF hat ein Entwurfsschreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Darin werden Änderungen und Ergänzungen an dem BMF-Schreiben v. 15.10.2024 vorgenommen und umfassende Änderungen im UStAE umgesetzt.